Freiberufler müssen ihre Altersvorsorge häufig eigenständig aufbauen, da viele Selbstständige nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Mit dem Altersvorsorgedepot können sie ab 2027 staatliche Zulagen für ihre private Altersvorsorge erhalten und ihre Beiträge langfristig in Aktienfonds oder ETFs investieren.
Wie stark Freiberufler von der Förderung profitieren, hängt von ihren Eigenbeiträgen, möglichen Kinderzulagen und den Anlagekosten ab. Auch schwankende Honorareinnahmen und bestehende Rentenansprüche sollten berücksichtigt werden, damit ausreichend Geld für Steuern, Betriebsausgaben und die laufende Lebenshaltung verfügbar bleibt.
Kurzfassung
- Neue Förderberechtigung: Ab 2027 können auch Freiberufler mit begünstigten Einkünften aus selbstständiger Arbeit staatliche Zulagen erhalten.
- Staatliche Grundzulage: Bei 1.800 Euro jährlichem Eigenbeitrag sind bis zu 540 Euro Förderung möglich.
- Zusätzliche Kinderzulagen: Förderberechtigte Eltern können bis zu 300 Euro jährlich pro Kind erhalten.
- Kapitalanlage: Aktienfonds und ETFs ermöglichen die Beteiligung an Unternehmensgewinnen und Kurssteigerungen, bergen jedoch Verlustrisiken.
- Steuerliche Vorteile: Förderfähige Beiträge können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, während spätere Auszahlungen grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Was sich für Freiberufler mit dem Altersvorsorgedepot ab 2027 ändert
Eine wesentliche Änderung der Altersvorsorgereform betrifft den Zugang zur staatlichen Förderung, da künftig auch viele Selbstständige Zulagen erhalten können, die bisher nicht unmittelbar Riester-förderberechtigt waren.
Das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht außerdem eine Kapitalanlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie, sodass größere Anteile der eingezahlten Beiträge in Aktienfonds und ETFs investiert werden können.
Breit gestreute ETFs bilden beispielsweise die Wertentwicklung von Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern und Branchen ab, wodurch das Verlustrisiko einzelner Unternehmensaktien auf mehrere Anlagen verteilt wird. Allgemeine Kursrückgänge können den Depotwert dennoch verringern.
Bei langen Anlagezeiträumen können wiederangelegte Erträge das Vorsorgevermögen erhöhen, da erwirtschaftete Gewinne ebenfalls an möglichen Kurssteigerungen und weiteren Erträgen teilnehmen.
Welche Freiberufler sind ab 2027 förderberechtigt?
Die Altersvorsorgereform erweitert den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige mit bestimmten Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Einkommensteuergesetz sowie auf Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Zu den förderberechtigten Berufsgruppen können beispielsweise selbstständige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure und Journalisten zählen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die erforderliche Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können grundsätzlich staatliche Zulagen erhalten, selbst wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Vor Vertragsabschluss sollten Selbstständige daher ihre steuerliche Einkunftsart und die persönlichen Fördervoraussetzungen prüfen, da nicht jede unternehmerische Tätigkeit automatisch einen Zulagenanspruch begründet.
Wie hoch ist die staatliche Förderung für Freiberufler?
Die staatliche Grundzulage richtet sich nach den jährlichen Eigenbeiträgen. Für die ersten 360 Euro erhalten unmittelbar Förderberechtigte 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro, wodurch eine Förderung von 180 Euro entsteht.
Für weitere Einzahlungen bis zu 1.440 Euro beträgt der Zuschuss 25 Cent pro Euro. Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von insgesamt 1.800 Euro ergibt sich damit die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Bei einer monatlichen Sparrate von 150 Euro ergibt sich ein jährlicher Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Zusammen mit der staatlichen Grundzulage von 540 Euro fließen somit insgesamt 2.340 Euro pro Jahr in den Altersvorsorgevertrag, bevor mögliche Kapitalerträge und Vertragskosten berücksichtigt werden.
Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro sowie eine entsprechende Förderberechtigung.
Bei schwankenden Honorareinnahmen sollten Freiberufler ihre Sparrate anhand der erwarteten Jahreseinnahmen festlegen, damit Steuervorauszahlungen und laufende Betriebsausgaben weiterhin gedeckt werden können.
Welche zusätzlichen Zulagen erhalten Freiberufler mit Kindern?
Förderberechtigte Eltern können zusätzlich zur Grundzulage bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr erhalten, sofern für das betreffende Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die weiteren gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Für jeden eingezahlten Euro bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro gewährt der Staat einen zusätzlichen Euro Kinderzulage. Die Kinderzulage wird jeweils nur einem berechtigten Elternteil zugeordnet.
Ein freiberuflicher Elternteil mit zwei förderberechtigten Kindern kann bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro insgesamt 1.140 Euro Zulagen erhalten. Dieser Betrag setzt sich aus 540 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage zusammen.
Für unmittelbar Förderberechtigte, die vor ihrem 25. Geburtstag einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abschließen, ist außerdem ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen.
Welche steuerlichen Vorteile bietet das Altersvorsorgedepot?
Neben den Zulagen können Freiberufler ihre förderfähigen Altersvorsorgebeiträge innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben geltend machen und dadurch ihre Einkommensteuerbelastung verringern.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der steuerliche Vorteil die gewährten Zulagen übersteigt. Ist die errechnete Steuerersparnis höher, wird die Differenz bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
Während der Ansparphase bleiben Kapitalerträge innerhalb des geförderten Vertrags grundsätzlich unversteuert, sodass erwirtschaftete Erträge ohne unmittelbaren Steuerabzug wieder angelegt werden können.
Spätere Auszahlungen unterliegen hingegen der nachgelagerten Besteuerung, weshalb die voraussichtlichen Einkünfte im Ruhestand bei der Vorsorgeplanung berücksichtigt werden sollten.
Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente: Welche Unterschiede bestehen?
Die Rürup-Rente ermöglicht steuerlich begünstigte Vorsorgebeiträge und sieht eine lebenslange Rentenzahlung vor, während das Altersvorsorgedepot staatliche Zulagen mit einer Kapitalanlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie verbindet.
Beim Altersvorsorgedepot können neben lebenslangen Rentenzahlungen auch gesetzlich geregelte Auszahlungspläne vereinbart werden, die grundsätzlich mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen.
Welche Vorsorgeform sinnvoller ist, hängt insbesondere von der Einkommensteuerbelastung, bestehenden Rentenansprüchen und dem gewünschten Auszahlungsmodell ab. Beide Vertragsarten können sich ergänzen, da sie unterschiedliche Fördermechanismen und Auszahlungsbedingungen vorsehen.
Warum Anlagekosten und finanzielle Rücklagen entscheidend sind
Verwaltungsgebühren und Fondskosten verringern das angelegte Kapital und können dadurch den Vermögensaufbau über mehrere Jahrzehnte erheblich beeinflussen.
Für das gesetzlich vorgesehene Standard-Altersvorsorgedepot gilt eine Effektivkostengrenze von einem Prozent pro Jahr. Andere zertifizierte Depotmodelle können höhere Kosten verursachen, weshalb insbesondere laufende Gebühren und Anlagekosten verglichen werden sollten.
Freiberufler sollten außerdem Rücklagen für Steuervorauszahlungen, Betriebsausgaben und mögliche Einnahmeausfälle bereithalten, da das langfristig gebundene Vorsorgevermögen kurzfristig verfügbare Ersparnisse nicht ersetzen kann.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot eröffnet Freiberuflern ab 2027 zusätzliche Möglichkeiten, staatliche Zulagen für ihre private Altersvorsorge zu erhalten und langfristig in Aktienfonds oder ETFs zu investieren. Bei 1.800 Euro jährlichem Eigenbeitrag sind bis zu 540 Euro Grundzulage möglich, während förderberechtigte Eltern zusätzliche Kinderzulagen erhalten können.
Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt von der Förderberechtigung, den Anlagekosten, dem Sparzeitraum und möglichen Kursverlusten ab.
Die Ermittlung bestehender Rentenansprüche, die Festlegung der Eigenbeiträge anhand der verfügbaren Einnahmen und der Vergleich verschiedener Vorsorgeverträge bilden die Grundlage, um staatliche Fördermittel beim Aufbau zusätzlicher Altersrücklagen zu berücksichtigen.
